Nicht alle ausländischen Führerscheine werden in Deutschland anerkannt. Da das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis jedoch eine Straftat darstellt, sehen sich manche Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse genötigt, auf die Mobilität durch das Auto zu verzichten. Der Weg zu einer gültigen Fahrerlaubnis kann in Deutschland zudem recht langwierig und kostenintensiv sein. Das muss aber nicht sein! Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre ausländische Fahrerlaubnis einfach und bequem in einen EU-Führerschein umschreiben zu lassen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es geht und was bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis zu beachten ist. Natürlich finden Sie auch alle Informationen rund um unseren Umschreibungs-Service (für Lkw & Pkw-Klassen) und weitere Angebote unserer Agentur zu ausländischen Fahrerlaubnissen.
Wann ist die Umschreibung erforderlich?
Wenn Sie mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland kommen, ist dies grundsätzlich zunächst gar kein Problem. Im Urlaub oder auf Geschäftsreise dürfen Sie auch mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Auto fahren. Erst wenn Sie länger als sechs Monate in Deutschland bleiben, sollten Sie unter bestimmten Umständen tätig werden. Dann müssen Sie nämlich möglicherweise Ihren alten ausländischen Führerschein in einen gültigen EU-Führerschein umschreiben lassen. Andernfalls könnten Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.
Regelung zur Umschreibung in einen deutschen EU-Führerschein
Wenn Sie Ihre bisherige, alte Fahrerlaubnis in einen EU-Führerschein umschreiben lassen möchten, gibt es Einiges zu beachten. Ein entscheidender Punkt für die Umschreibung ist die Frage nach dem Ausstellungsstaat Ihrer Fahrerlaubnis. Deutschland unterscheidet dabei drei Gruppen:
- EU- oder EWR-Staaten
- Staaten, die in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt werden (“Listenstaaten”)
- und andere Staaten (“Drittstaaten”)
Je nachdem in welchem Land Sie Ihren alten ausländischen Führerschein erworben haben, gelten für Sie bestimmte Bedingungen zur Umschreibung.
Gültige Führerscheine, die in einem EU-Staat oder EWR-Staat ausgestellt wurden, müssen im Normalfall nicht umgeschrieben werden. Fahrerlaubnisse aus den sogenannten Drittstaaten benötigen hingegen in manchen Fällen zur Führerschein-Umschreibung eine erneute Prüfung in Deutschland. Dies gilt auch für manche Führerscheinklassen aus bestimmten Listenstaaten. Genauere Informationen darüber, wann Sie Ihre Fahrerlaubnis in einen EU-Führerschein gültig umschreiben müssen, können der Staatenliste entnommen werden.
Wichtige Ausnahme: Können Sie nachweisen, dass Sie insgesamt nur für 12 Monate in Deutschland bleiben möchten und keinen festen Wohnsitz hier planen, ist eine Umschreibung Ihrer Auslandsfahrerlaubnis für diesen Zeitraum nicht nötig.
Lassen Sie Ihren alten Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben!
Die hohen Kosten für eine erneute deutsche Führerschein-Prüfung scheuen viele. Sie suchen nach einer günstigeren Alternative, stoßen dabei auf unser Top-Angebot und lassen sich ihren Führerschein in einen polnischen oder ungarischen EU-Führerschein umschreiben.
Die Gültigkeit von EU-Führerscheinen aus anderen EU-Ländern in Deutschland ist gesetzlich gesichert. Der Umtausch Ihres alten Führerscheins in z.B. eine polnische Fahrerlaubnis ist also die optimale legale Möglichkeit, langwierige Prozesse und hohe Kosten in Deutschland zu vermeiden. Dank unserer wertvollen Kontakte und unserer langjährigen Erfahrung können wir für Sie Ihren nicht EU-Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben und Sie schnell wieder mobil machen.
Umschreiben von Führerscheinen auch bei Verlängerungen nötig
Eine Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 19.01.2013 macht sogar das Umschreiben beziehungsweise Erneuern von ursprünglich unbegrenzt gültigen EU-Fahrlizenzen nötig. Seit die Verordnung in Kraft getreten ist, sind nämlich sämtliche EU-Führerscheine nur noch maximal 15 Jahre lang gültig. Es wird also künftig erforderlich sein, sämtliche EU-Führerscheine ca. 10-15 Jahre nachdem sie ausgestellt wurden, verlängern zu lassen – jene aus Deutschland genauso wie etwa einen EU-Führerschein aus Tschechien oder einen EU-Führerschein aus Ungarn.
Bis zum Jahre 2033 soll die Umstellung aller alten Führerscheine komplett sein, denn langfristig gesehen sollen die verschiedenen Führerscheinregelungen im europäischen Wirtschaftsraum durchweg angeglichen werden. Diese groß angelegte Umstellung bringt mit sich, dass selbst viele Inhaber von deutschen Führerscheinen Ihre Erlaubnis umtauschen lassen müssen. Wenn Sie noch mit grauen oder rosa-farbenen Papieren fahren, oder einen – ehemals unbegrenzt gültigen – grün-rosa Scheckkarten-Führerschein (kein Ablaufdatum beim Vermerk 4b auf der Rückseite) besitzen, müssen Sie diesen auf die Länge unbedingt einem Umtausch in einen gültigen EU-Führerschein unterziehen.
Die Fristen, bis wann der Umtausch jeweils erfolgt sein muss, sind bis 2033 systematisch zeitlich gestaffelt, teils ab Ausstellungsjahr vom alten Führerschein, teils ab Geburtsjahr des Inhabers. Falls Sie sich fragen, wie lange Ihr Führerschein gültig ist, können wir Sie gerne darin unterstützen Klarheit zu erlangen. Je nach spezifischer Klasse des Führerscheins, seien es Lkw-Klassen (C1, C1E, C, CE) oder Pkw-Klassen, können wiederum bestimmte Regelungen beim rechtzeitigen Umtauschen oder Verlängern greifen, denn diese sind meist nur 5 Jahre gültig. Wir helfen Ihnen gerne, sich zu orientieren!
Tschechische Fahrerlaubnisse besitzen diesbezüglich eine eigene Besonderheit: Diese wurden bereits von Anfang an mit einer auf 10 Jahre beschränkten Gültigkeit ausgestellt. Sollten Sie also im Jahr 2006 oder 2007 Ihren Führerschein ohne MPU im tschechischen Nachbarland ausgestellt bekommen haben, muss diese dringend verlängert werden. Kontaktieren Sie uns am besten gleich, wir unterstützen Sie gern!
EU-Führerschein-Agentur: Der richtige Ansprechpartner
Ob Neuerwerb, Regelungen für Anhänger, Wohnsitz-Vorgaben, Gesetze zur Umschreibung oder MPU-Verjährung: Ganz gleich, welches Anliegen Sie zu Ihrem ausländischen Führerschein oder EU-Führerschein haben – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Fahrzeuge aller Klassen. Ob Lkw-Klasse (C1, C1E, C, CE) oder Pkw-Klasse: Mit zuverlässigen, deutschsprachigen Partnern in Polen, Tschechien und Ungarn verfügen wir über die perfekten Voraussetzungen für Ihre neue EU-Fahrerlaubnis. Wir behalten stets die aktuelle Rechtslage im Blick, zum Beispiel dazu, wie Sie legal die MPU umgehen, und können Ihnen so ein Angebot garantieren, das Ihnen zu einem rundum rechtsgültigen Führerschein zum Fahren der gewünschten Fahrzeuge verhelfen wird.
Rufen Sie uns bei Fragen gern an oder nutzen Sie unsere Anmeldung, um keine Zeit zu verlieren. Dank eines neuen Führerscheins werden Sie sehr bald wieder komplett durchstarten! Wir freuen uns, Ihnen dabei helfen zu dürfen!