Nach dem immens von der Corona-Krise geprägten Jahr 2020 hat nun das neue Jahr 2021 begonnen. Die Lage in Europa ist weiterhin im Ausnahmezustand. Zusätzlich wird der Brexit nun reale Auswirkungen auf das berufliche und private Leben vieler Europäer haben. Wir bleiben trotz aller Hürden und Herausforderungen optimistisch, dass bald mehr Normalität und Mobilität für alle möglich wird und sind weiterhin als EU-Führerschein-Agentur engagiert für Sie da!
Lesen Sie hier, was Sie als erfahrener oder zukünftiger Kfz-Fahrer zum EU-Führerschein 2021 wissen und beachten sollten:
2021: Frist für den Umtausch zum EU-Führerschein
Per EU-Führerscheinrichtlinie, die seit März 2019 in Deutschland in Kraft getreten ist, erfordert das Jahr 2021 besondere Aufmerksamkeit für einige Führerschein-Besitzer! Denn bis zum 19.1.2033 sollen alle Führerscheine in Europa einer einheitlichen und fälschungssicheren Version im Scheckkartenformat entsprechen. Es müssen in Deutschland ca. 40 Millionen Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Sowohl Führerscheine in Papierform (“Lappen”) als auch im Scheckkartenformat sind von diesem großen Umtausch-Prozess betroffen.
Aber: Nicht alle alten Führerscheine werden 2021 in neue EU-Führerscheine umgetauscht. Um das massenhafte Umtauschen zu organisieren und die Behörden nicht zu überlasten, wurden nämlich Fristen mit gestaffeltem Ablaufdatum konzipiert. Sie legen fest, bis wann wer seinen Führerschein umtauschen lassen muss. Die Staffelungen ergeben sich teils aus dem Geburtsdatum der Führerschein-Besitzer und teils aus dem Ausstellungsdatum.
Wer sollte 2021 den Umtausch beantragen?
Kfz-Fahrer, dessen Geburtsjahr in die Zeit von 1953 bis 1958 fällt und deren Führerschein dabei bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen bis zum 19.01.2022 ihren Führerschein gültig umgetauscht haben. Falls Sie also von 1953 bis 1958 geboren sind, sollten Sie sich bereits 2021 rechtzeitig genug darum kümmern und bald einen prüfenden Blick auf das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins werfen.
Für den Umtausch wenden Sie sich an die Führerschein-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnsitz. Der Umtausch kostet 25 €. Wer das Ablaufdatum der Frist verstreichen lässt und mit dem alten Führerschein fährt, kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 € rechnen. Eine Straftat liegt dann nicht vor. Der neue Führerschein ist nur 15 Jahre gültig.
2021 bringt Neuerungen bei der praktischen Fahrprüfung in Deutschland:
Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) ab 1. Januar 2021
Für sämtliche Führerschein-Klassen findet seit Januar 2021 die praktische Fahrprüfung in veränderter Form statt. Der Katalog an Aufgaben bei der Prüfung wurde vergrößert und die Dauer um 10 Minuten erweitert. Die handschriftliche Prüfdokumentation am Ende der Prüfungen wird nun durch ein elektronisches Prüfprotokoll ersetzt und die Prüfung wird durch ein Feedbackgespräch (5 min Dauer) abgerundet.
Diese „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) soll für mehr Objektivität sorgen, den Prüflingen eine genauere Einschätzung ihres Könnens vermitteln und somit letztlich die Verkehrssicherheit erhöhen. Stichtag für die Einführung war bundesweit der 1. Januar 2021. Welche Neuerungen gelten noch im Jahr 2021 beim Führerschein (EU) machen?
Automatikregelung ab dem 1. April 2021
E-Auto fahren boomt – ob für den Privatgebrauch, als Firmenwagen oder bei Car-Sharing-Anbietern. Im Hinblick auf die zukünftige Bedeutung von Elektroautos, die vornehmlich Automatikgetriebe haben, gibt es im Jahr 2021 eine wichtige neue Anordnung in Deutschland:
Fahrschüler für die Führerscheinklasse B können ihre Fahrerlaubnis für ein Automatikfahrzeug ablegen und durch eine parallele Grundausbildung für Schaltgetriebe zugleich die Fahrerlaubnis für PKW mit Schaltgetriebe erhalten. Dazu sind 10 zusätzliche Fahrstunden mit einem Schaltwagen notwendig. Die Fahrtauglichkeit mit Schaltung wird durch eine separate Mini-Prüfung (15 min) durch die Fahrschule bescheinigt. Wer also mit einem EU-Führerschein 2021 eine zukunftsweisende Fahrerlaubnis erlangen möchte, ohne auf die Fahrerlaubnis für ein Schalt-Auto zu verzichten, hat ab April 2021 viele Vorteile.
Brexit-Auswirkungen 2021: Gültigkeit von EU-Führerscheinen?
Bereits seit Februar 2020 ist Großbritannien kein Teil der EU mehr und die Übergangsfrist endete kürzlich mit dem Jahresende 2020. Die Übergangsfrist ist nun vorbei und auf Reisende nach Großbritannien kommen Änderungen zu. Die Einreise wird beispielsweise ab Oktober nicht mehr mit Personalausweis, sondern nur per Reisepass möglich sein. Ein deutscher Führerschein bzw. ein in Deutschland ausgestellter EU-Führerschein wird 2021 in Großbritannien weiterhin regulär anerkannt.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch folgende Beiträge empfehlen:
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- Fuehrerschein-Wiedererteilung ohne MPU
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Weitsichtig planen im Jahr 2021 – mit einem EU-Führerschein EU-weit mobil bleiben
Auch wenn die Corona-Pandemie unsere gewohnten Reise-Möglichkeiten einschränkt, so hat sich das Auto im Vergleich zu Zug oder Flugzeug als individuelle sichere “Kapsel” zur Fortbewegung erwiesen. Als EU-Führerschein-Agentur stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite, wenn Sie im Jahr 2021 mittels eines EU-Führerscheins Ihre Mobilität sichern möchten.
Falls Ihnen beispielsweise die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie am liebsten die MPU umgehen möchten, können wir Sie präzise dazu beraten, wie Sie rechtssicher Ihren Führerschein ohne MPU ausgestellt bekommen. Von diesem Umstand Betroffene können nämlich durch einen EU-weit gültigen EU-Führerschein wieder ans Steuer.
Überblick darüber, wie die Gesetzeslage dies erlaubt:
- Es gibt die MPU nur in Deutschland und eine ähnliche Untersuchung in Österreich. Die anderen EU-Länder verlangen allesamt keine MPU-artige Untersuchung.
- Im Einklang mit der EU-Führerscheinrichtlinie ist es möglich, Ihren EU-Führerschein in einem anderen EU-Land zu erwerben – z. B. in Polen oder auch in Rumänien– wo es keine MPU gibt!
- Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis in einem EU-Land legal erworben haben und der vorliegende Führerschein gültig ist, dürfen Sie damit zweifelsohne in jedem EU-Staat (inkl. Staaten des EWR) im Straßenverkehr fahren.
Zu beachten ist jedoch:
- Wer einen Führerschein im EU-Ausland machen möchte, muss dort für 180 Tage im Jahr mit Wohnsitz gemeldet sein.
- Sofern noch eine Sperrfrist im Herkunftsland des Fahrers gilt, müssen die dortigen Behörden den Führerschein nicht anerkennen. Falls Betroffene in Deutschland eine Sperrfrist haben, wird der im Ausland erworbene Führerschein (noch) nicht anerkannt. Also: Prüfung erst nach der Sperrfrist machen!
Diesen Zeitraum kann man je nach Individualfall recht clever nutzen! Wenden Sie sich direkt an uns, um herauszufinden, wie Sie das Jahr 2021 optimal takten können, um auch ohne MPU mobil zu werden. Wir kennen uns bestens mit allen Vorgaben, Richtlinien und Behörden-Vorgängen aus und helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach über Telefon oder per E-Mail mit uns Kontakt auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!