Der Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland wird oft mit dem eher abwertend gebrauchten Begriff “Führerscheintourismus” bezeichnet. Die Gründe, aus denen sich Menschen für eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland entscheiden, sind oft jedoch schwerwiegend. Und unter Anbetracht der mehrfach bewiesenen Rechtsgültigkeit der Fahrerlaubnis aus anderen EU-Mitgliedstaaten (z.B. dem EU-Führerschein Polen oder dem EU-Führerschein Ungarn) scheint der Begriff eher unangebracht.
Keineswegs ist es damit getan, als Tourist ins Ausland zu reisen und ein wenig Auto zu fahren. Für die volle Gültigkeit des EU-Dokuments ist das Absolvieren einer Fahrprüfung notwendig. Die deutschen “Fahrschüler” beweisen also auch in Tschechien, Polen oder Ungarn, dass sie fahrtauglich sind. Das einzige, was sie sich ersparen, ist die unnötige Tortur der MPU und die damit verbundenen Kosten.
→ Der Begriff ist beispielsweise analog mit dem des “Medizintourismus” zu verstehen, bei dem Menschen für kostengünstige Behandlungen ins Ausland gehen. Diese Form des “Tourismus” gibt es auch in Verbindung mit dem Erreichen eines akademischen Grades und vielen Dingen mehr, für die die Hürden oder finanziellen Aufwendungen im Heimatland höher sind als im Ausland.
Trotz “Tourismus”: Voraussetzungen einhalten für die gültige EU-Fahrerlaubnis
Mit der Führerscheinverordnung (FEV) zog eine Einheitlichkeit bei der Bewertung von Führerscheinen aus dem EU-Ausland ein. Nicht nur, dass diese nun alle im einheitlichen Scheckkartenformat ausgestellt werden, auch die Führerscheinklassen wurden angeglichen und so eine EU-weit gültige Rechtsprechung ermöglicht. Generell gilt, dass andere EU-Länder verpflichtet sind, entsprechende Fahrerlaubnisse aus dem EU-Ausland anzuerkennen – so auch Deutschland.
Daher gilt, dass selbst ein Fahrer, der in Deutschland als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen aktenkundig notiert wurde und gegen den eine MPU anhänglich ist, mit dem ausländischen EU-Führerschein jederzeit wieder in Deutschland oder anderen Ländern Auto fahren kann – solange er bestimmte Richtlinien erfüllt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hierzu klare Angaben gemacht, indem er festlegte, dass EU-Fahrerlaubnisse anzuerkennen sind, wenn diese nach Ablauf der Sperrfrist und unter Einhaltung sämtlicher Auflagen wie die dem Wohnsitzprinzip erworben wurden. Dies ermöglicht somit jedem deutschen Bürger, einen neuen Führerschein im EU-Ausland zu erwerben und somit die fragwürdigen deutschen Fahreignungsregeln zu umgehen.
“Führerscheintourismus” soll vermieden werden
Wegen dieser wiederholt bestätigten EU-Führerschein-Gültigkeit nutzen immer mehr Deutsche die Möglichkeit, ihren EU-Führerschein zu machen und so die MPU zu umgehen. Dieser Trend wird in den Medien oft als “Führerscheintourismus” bezeichnet.
Um diesen langfristig einzudämmen, wird aktuell an einer Sperrfrist von 5 Jahren gearbeitet, welche durch eine vorgegebene Eignungsprüfung jedoch aufgehoben werden kann. Diese Eignung muss europäischen Standards entsprechen und für alle Länder gleich gelten. Man spricht derzeit davon, ein europäisches Fahreignungsregister einzuführen. Die landesspezifischen Fahrerlaubnisverordnungen hinsichtlich des EU-Führerscheins (auch beim EU-Führerschein umschreiben lassen) müssen dazu auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden, um eine allgemeine Rechtsgültigkeit zu erreichen. Auch in Bezug auf die Thematik „Wohnsitz“ müssen neue europäische Richtlinien gefunden werden, die auf alle Länder gleichermaßen zutreffen.
Ein EU-Führerschein ohne MPU ist und bleibt in Deutschland legitim – auch mit MPU-Auflage. Er kann von jedem Betroffenen unter Einhaltung der oben genannten Kriterien problemlos geführt werden. Die Vereinheitlichung der Führerschein-Regelung auf EU-Ebene lässt jedoch derzeit noch auf sich warten. Eine konkrete Umsetzung in 2016 oder 2017 ist bisher nicht in Aussicht gestellt.
Hintergründe: Zum Führerscheintourismus aus Deutschland in einem andere EU Staat
EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG:
Im Jahr 2006 hat die Führerscheinrichtlinie ein Update in Form der EU-Richtlinie 2006/126/EG erhalten. Diese sorgt seitdem EU-weit für Einheitlichkeit. Vor diesem Zeitpunkt verfügte jeder Staat über eine eigene Regelung und Führerscheine waren in vielen verschiedenen Formaten in Umlauf. Gemäß der Richtlinie gibt es nun den Einheits-Führerschein im Scheckkartenformat. Das heißt nicht, dass alte Dokumente wie etwa der deutsche Führerschein in Grau oder in Rosa seine Gültigkeit verlieren. Ganz im Gegenteil: Durch die Richtlinie wurde sichergestellt, dass alle Führerscheine – und nicht nur internationale oder übersetze Scheine – in jedem EU Mitgliedstaat ihre Gültigkeit besitzen.
→ Wenn Sie also bei uns beispielsweise den EU-Führerschein in Ungarn erwerben, ist dieser uneingeschränkt gültig und muss von den deutschen Behörden anerkannt werden. Das ist deswegen der Fall, weil wir die 185-Tage-Regelung für den Wohnsitz einhalten, die vorgibt, dass sich der Führerscheinbesitzer 185 Tage wohnhaft im EU Ausland gemeldet hatte. Das stellen wir für Sie sicher! Zudem halten wir eine etwaige Speerfrist ein. Die Entscheidung der Gerichte, das Urteil des EUGH, über die Anerkennung ist bindend – auch für deutsche Behörden.
→ Bis zum Jahr 2008 war es noch erlaubt, den EU Führerschein mit internationaler Gültigkeit auch ohne den Nachweis eines festen Wohnsitzes zu erlangen. Am 19. Januar 2009 trat jedoch die oben genannte Richtlinie in Deutschland in Kraft (von der EU 2007 beschlossen), die nun verlangt, dass nur derjenige eine gültige Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erlangen darf, der mindestens 185 Tage in dem betreffenden Mitgliedstaat angemeldet war. Wir helfen Ihnen dabei! Autofahrer, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können sich bei uns melden. Wir halten uns streng an die rechtlich bindenden Urteile von 2009 und nicht an die von 2008!
→ Die Entscheidung für uns ist einfach! Mit uns sind Sie rechtlich abgesichert und können sich über eine Fahrerlaubnis freuen, die Sie auch dann erhalten, wenn Sie hier in Deutschland die Auflage einer MPU (“Medizinisch Psychologische Untersuchung”) bekommen haben. Unsere Fahrerlaubnis ist 100%ig in Deutschland anerkannt, auch wenn Ihr Wohnsitz dauerhaft hier in Deutschland besteht.
Sie haben Fragen dazu oder zur Anerkennung Ihres Führerscheins in der EU? Man hat Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen oder Sie haben bereits vor 2009 einen EU Führerschein erworben? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gerne persönlich.