Inhaber eines gültigen ausländischen Führerscheins dürfen im Prinzip auch in Deutschland legal Auto fahren. So weit so gut. Es gibt jedoch einen Haken in der Anerkennung ausländischer Führerscheine. Fahrerlaubnisse, die nicht in einem EU-Staat oder EWR-Staat erworben wurden, werden nur – vorübergehend – anerkannt.
Wie lange wird ein ausländischer Führerschein anerkannt?
Als Urlauber oder Besucher können Sie maximal sechs Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren. Aber was ist, wenn Sie nicht nur zu Besuch sind, sondern in Deutschland leben möchten? Die Anerkennung des ausländischen Führerscheins ändert sich für all diejenigen, die Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen möchten, also langfristig in Deutschland Fuß fassen möchten und dabei weiterhin mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Denn sobald Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland behördlich angemeldet haben, ist Ihre ausländische Fahrerlaubnis nur noch für sechs Monate gültig – danach nicht mehr!
Das rechtliche Zugeständnis, Ihren ausländischen Führerschein vorübergehend nutzen zu dürfen, hat also ein Verfallsdatum und Ihr Handeln wird erforderlich. Was können Sie tun?
Freie Fahrt dank Anerkennung des EU-Führerscheins
Damit Sie in einem solchen Fall nicht nach sechs Monaten ohne Fahrerlaubnis da stehen, ist es rechtlich erforderlich, dass Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag zur Umschreibung Ihres Führerscheins vornehmen.
Am besten ist es, Sie werden Inhaber eines EU-Führerscheins, denn dieser berechtigt Sie dazu, in der gesamten EU am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Genau genommen wird er in allen EWR-Staaten bedingungslos anerkannt.
Am einfachsten ist es, Sie wenden sich an uns, die EU-Führerschein-Agentur, um Ihren Führerschein umschreiben zu lassen. Denn je nachdem, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde, gelten unterschiedliche Regelungen bei der Umschreibung und bei der Frage, ob eine erneute Prüfung für die Umschreibung abgelegt werden muss. In der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist für jedes Ausstellungsland bindend festgelegt, ob eine theoretische Prüfung, oder eine praktische Prüfung, oder sogar beides erneut abgelegt werden muss, um die Umschreibung zu erhalten. Je nach Führerschein-Klasse gelten zudem wiederum verschiedenste Anerkennungsabkommen.
Für Laien wird es durch die detaillierten Regelungen besonders schwer, einen Überblick darüber zu bekommen, was für Anforderungen im Individualfall gelten. Wir helfen Ihnen!
EU-Führerschein-Agentur: Mit unserer Hilfe bleiben Sie mobil.
Als versierte Agentur für EU-Führerscheine stehen wir Ihnen gerne engagiert und tatkräftig zur Seite, wenn die Anerkennung Ihres ausländischen Führerscheins nicht weiter gegeben ist. Wir begleiten Sie bei der Umschreibung Ihres Ihren Nicht-EU-Führerscheins zu einer ordentlichen, gültigen EU-Fahrerlaubnis – ohne dass Sie dafür eine zusätzliche Prüfung ablegen müssen.
Wir kennen uns bestens aus mit:
- Wohnsitz-Vorgaben für den EU-Führerschein
- FeV-Bestimmungen zu allen Führerschein-Klassen
- Termine und Anträge bei Fahrerlaubnisbehörden
Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung zu Ihrem Vorteil und geben Sie das Unterfangen “Umschreibung des Führerscheins” einfach an uns ab. Überforderung adé – Wir als Experten kümmern uns für Sie um alles!
Auch wenn Sie bereits einen europäischen Führerschein aus Polen oder Ungarn haben, bei dem jedoch demnächst eine Verlängerung ansteht, können Sie sich an uns wenden. Statt einer Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein, können wir die Verlängerung im ursprünglichen Ausstellungsland gerne für Sie koordinieren.
Unser Service ist Ihnen sicher!
Gerne können Sie sich auch an uns wenden, wenn Sie aufgrund entzogener deutscher Fahrerlaubnis Fragen zum üblichen Zeitrahmen einer MPU-Verjährung haben, oder wenn Sie Beratung dazu wünschen, über welche Methoden Sie Ihren Führerschein ohne MPU wieder erlangen. Sie können nämlich mit einem EU-Führerschein aus Ungarn schlicht die MPU umgehen. Die Anerkennung des EU-Führerscheins in der gesamten EU ist rechtssicher festgelegt und kann ihr Ausweg aus einem führerscheinlosen Dilemma sein, wenn Ihnen seitens der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verordnet wurde.
Nehmen Sie unsere Agentur als kompetenten Partner in Anspruch, um mit einer gültigen europäischen Fahrerlaubnis anerkannt von EU-Staat zu EU-Staat (durch alle Staaten des EWR) fahren zu dürfen. Ob Führerschein-Umschreibung oder Fahrerlaubnis-Verlängerung: Wir sind per Telefon und via E-Mail für Sie erreichbar und freuen uns bereits darauf, Ihre Mobilität auf allen deutschen und europäischen Straßen zur sorgenfreien Selbstverständlichkeit zu machen!
An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch folgende Beiträge empfehlen: