Ungültige Fahrerlaubnis bei Nicht-Umschreibung
des ausländischen Führerscheins

1 Dez

Ausländischen Führerschein umschreiben –
Teuren Folgen vorbeugen

Wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Bergheim hervorgeht (AG Bergheim, Urteil v. 30.3.2015, 27 C 168/14), kann das Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis in Deutschland die Haftung der Kfz-Haft­pflicht­versicherung im Fall eines Unfalls im Verkehr ausschließen. Das Versäumnis, ihren ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, kam einer Fahrerin aus Kroatien teuer zu stehen:

Im verhandelten Fall verursachte eine kroatische Autofahrerin eine Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin kam zunächst für den Schaden auf. Nachdem die Versicherung erfahren hatte, dass die Fahrerin lediglich die kroatische Fahrerlaubnis besaß, klagte sie – mit dem Vorwurf, die Autofahrerin sei ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, – dann auf Zahlung eines Regressbetrags. Dem entgegnete die Unfallverursacherin, dass sie über eine kroatische Fahrerlaubnis verfüge und lediglich vergessen habe, ihren Führerschein umschreiben zu lassen.

Nach Prüfung der Sachlage entschied das Gericht zugunsten der Versicherung. Als sie ohne gültigen EU-Führerschein den Versicherungsvertrag abgeschlossen und den Unfall verursacht habe, habe die Unfallverursacherin gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen. Das Umschreiben des ausländischen Führerscheins sei erforderlich gewesen. Ohne die Umschreibung zum europäischen Führerschein hatte die Bescheinigung zur Fahrerlaubnis (der ausländische Führerschein) keine Gültigkeit im deutschen Verkehr. Die Beklagte wurde daher zur Zahlung in Höhe von rund 6.700 Euro verurteilt.

Lassen Autofahrer und Autofahrerinnen, die eine nicht-deutsche Fahrerlaubnis besitzen bzw. ihren Führerschein in einem der Nicht-EU-Staaten ausgestellt bekamen, nicht ihren ausländischen Führerschein umschreiben, so sieht das deutsche Gericht dies wie Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis an. Wird bei diesem Fahren weiter ein Unfall verursacht, so haftet der Führerscheinhalter bzw. die Führerscheinhalterin automatisch selbst für den Schaden. Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann die Kosten des Schadens in diesem Fall zurückverlangen. Die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis zum EU-Führerschein für das Kfz-Führen in Deutschland ist demnach unabdingbar. Inhaber ausländischer Führerscheine sollten sich über die rechtliche Lage im klaren sein.

Quellen:
https://dejure.org
http://www.auto.de

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