Wer mit seinem Auslandsführerschein auf deutschen Straßen unterwegs sein möchte, fragt sich bestimmt, ob die eigene Fahrerlaubnis umgeschrieben werden muss oder auch so gültig ist. Die kurze Antwort: Das kommt ganz darauf an, in welchem Land der entsprechende Führerschein ausgestellt wurde. Wenn der “Lappen” in einem Land innerhalb der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gemacht wurde, ist er in jedem Fall legal – ohne Umschreibung. Bei außereuropäischen Ländern ist dies ganz unterschiedlich. Wir klären auf!
Entspannt fahren mit EU-Auslandsführerschein
Innerhalb der EU müssen sich ein ausländischer Fahrer keine Sorgen darum machen, mit ungültigem Führerschein “erwischt” zu werden. Jegliche in der EU oder im EWR erworbene Fahrerlaubnis ist in diesem gesamten Raum gültig. Ohnehin herrschen in puncto Standards für den Erwerb von Führerscheinen in der EU fast identische Zustände. Es ist egal, ob man seinen Führerschein in Polen, Ungarn, Rumänien oder Deutschland gemacht hat: Überall gelten dieselben wichtigen Regeln im Straßenverkehr. Daher fahren EU-Bürger ganz entspannt durch EU-Länder, ohne im zuständigen Amt für eine Umschreibung Schlange zu stehen und zur Kasse gebeten zu werden.
Aus diesem Grund entscheiden sich ja viele Fahranfänger und diejenigen, denen der Führerschein entzogen wurde und die ihren Führerschein ohne MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zurück möchten, für den Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland. Das Prozedere ist 100% legal und wird vom Gesetzgeber unterstützt. Wer also z.B. einen Führerschein in Polen macht, kann mit diesem Auslandsführerschein bzw. neuen EU-Führerschein auf deutschen Straßen fahren. Das Dokument muss anerkannt werden, auch wenn der Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle die Augenbrauen hochzieht. So funktioniert Europa!
EU-Auslandsführerschein beantragen und machen – mit Ihrer Agentur
Wenn Sie einen Auslandsführerschein in einem EU-Mitgliedsland beantragen möchten, ist die EU-Führerschein-Agentur Ihre erste Adresse. Wir kümmern uns um alles Organisatorische, dazu gehört die ordentliche Anmeldung Ihres offiziellen Wohnsitzes, z.B. in Polen oder Ungarn. Wir melden Sie außerdem für die Prüfungen bei einer unserer deutschsprachigen Partnerfahrschulen im Ausland an und versorgen Sie mit allen notwendigen Infomaterialien.
Dann müssen Sie lediglich ein paar mal für die Fahrstunden und Prüfungen anreisen und können abschließend Ihren Auslandsführerschein machen. Ihr brandneuer, in Deutschland anerkannter EU-Führerschein landet dann wenig später bei Ihnen daheim im Briefkasten und Sie sitzen wieder mit einem 100% gültigen Kartenführerschein hinterm Steuer.
→ Melden Sie sich hier an, um zu Ihrem neuen EU-Führerschein zu kommen.
Mit Auslandsführerschein in Nicht-EU-Ländern
Wie der Name schon sagt, können Sie sich mit einem EU-Führerschein auf europäischen Straßen unbesorgt bewegen – sofern Sie in einem EU-Mitgliedsstaat unterwegs sind. Stand Juli 2020 sind neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Länder Mitglied in der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Allerdings sind bekanntlich nicht alle europäischen Länder Teil der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Für diese Staaten gibt der ADAC folgende Empfehlungen:
- In folgenden Ländern reicht Ihr deutscher Führerschein: Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Schweiz und Türkei.
- Für folgende Länder empfiehlt der ADAC die Mitnahmen eines “internationalen Führerscheines” als Zusatzdokument: Albanien, Moldau, Russland, Ukraine und Weißrussland.
Für Fahrten in außereuropäischen Ländern wird generell empfohlen, einen Antrag für den internationalen Führerschein zu stellen. Sie planen z.B. einen Roadtrip durch die USA oder wollen die Küste von Thailand mit dem Auto abfahren? Besorgen Sie sich am besten im Vorfeld den internationalen Führerschein bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.
Was ist ein internationaler Führerschein?
Der internationale Führerschein muss separat beantragt werden und ist nur zusammen mit einem gültigen deutschen Führerschein gültig. Graue und rosa Führerscheine werden bei der Gelegenheit übrigens in die neuartigen Scheckkartenführerscheine umgetauscht. Im Prinzip ist der internationale Führerschein nichts anderes als eine offizielle Übersetzung Ihrer Fahrerlaubnis, sodass Personen im Zielland Ihre Fahrberechtigung nachvollziehen können. Der internationale Führerschein wird bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern (meist die Führerscheinstelle oder Fahrerlaubnisbehörde) des jeweiligen Wohnsitzes beantragt. Dafür benötigen Sie neben Ihren herkömmlichen Führerschein ein biometrisches Bild und die Gebühr.
Gültigkeit von Nicht-EU-Auslandsführerscheinen in Deutschland
Wenn Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt wurde, das weder Mitglied in der EU noch Teil des EWR ist, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Grundsätzlich können Sie bei vorübergehendem Aufenthalt mit Ihrem Führerschein auf deutschen Straßen in denjenigen KFZ, LKW, Krafträdern usw. unterwegs sein, für die Sie zugelassen sind und wenn Sie das in Deutschland gültige Mindestalter erfüllen. Besitzen Sie einen internationalen Führerschein, müssen Sie keine Übersetzung mit sich führen. Sie brauchen nur dann eine Übersetzung, wenn Ihr Führerschein nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und wenn dieser nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht – hier fragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen nationalen Behörde. Für einen ausländischen Führerschein aus einem der folgenden Länder benötigen Sie keine Übersetzung: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.
Achtung: Wenn Sie vorhaben, einen deutschen Wohnsitz zu erlangen, müssen Sie früher oder später einen in Deutschland gültigen Führerschein machen. Ihr alter Auslandsführerschein ist ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme nur noch 6 Monate gültig. Mithilfe unserer Agentur können Sie z.B. auch einen EU-Führerschein in Polen oder Ungarn bekommen. Ein auf diese Art und Weise ausgestellter Führerschein wird auf deutschen Straßen 100% anerkannt.
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