EU-Führerschein-Wohnsitz: Wir kennen die Rechtslage
Ein EU-Führerschein bietet Ihnen die optimale Möglichkeit, Ihren Führerschein ohne MPU zurück zu bekommen. Viele fragen sich im Vorfeld, ob ein EU-Führerschein in Deutschland gültig ist und welche Auflagen dafür erfüllt sein müssen, insbesondere in Bezug auf den EU-Führerschein-Wohnsitz. Wir kennen die Antworten sowie jeden Rechtstipp und bieten Ihnen den besten Service für Ihren EU-Führerschein! Kontaktieren Sie uns gleich unter 0172 – 180 3000 oder über unser Kontaktformular und lassen Sie sich von den Experten beim Erwerb Ihres neuen Führerscheins unterstützen!
Informationen und Urteile
Grundsätzlich gilt zum Wohnsitzprinzip: Wer in einem anderen EU-Land als in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss für mindestens 185 Tage im ausstellenden Land gemeldet sein, hier also einen Wohnsitz haben. Dies bezieht sich auf ein Urteil des EuGH vom 29. April 2004 (Aktenzeichen C-476/01) sowie Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG bzw. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2006/526/EG. Hier wurde neben der Vorgabe der 185 Tage auch festgelegt, dass die Überprüfung der Frist auf Seiten des ausstellenden Landes liegt. Das bedeutet für Sie: Prinzipiell ist eine außerhalb der Sperrfrist im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland anzuerkennen – und zwar auch, wenn hier eine MPU-Auflage gegen Sie vorliegt.
185-Tage-Regelung: Muss ich jetzt umziehen, um den Wohnsitz beantragen zu können?
Diese Frage liegt bei Betrachtung des oben genannten Urteils nahe, die Antwort ist ganz einfach: Nein! Wenn Sie sich von der EU-Führerschein-Agentur beim Erwerb Ihrer neuen Fahrerlaubnis unterstützen lassen, erledigen wir alle notwendigen Schritte, damit Sie schnell wieder rechtssicher auf deutschen Straßen fahren können.
Übrigens: Natürlich bleiben Sie auch bei Ihrem Wohnsitz in Deutschland weiter gemeldet. Urteile der Vergangenheit haben klar belegt, dass eine gleichzeitige Wohnsitzmeldung in Deutschland der Anerkennung eines EU-Führerscheins nicht entgegen steht (vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2013, A.Z. 16 B 1287/13 RN 30; EuGH, Urteil v. 26. Juni 2008; C-329/06 und C-343/06 (Wiedemann u.a.) und C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u.a.). Ein Wohnsitz in Deutschland und in dem Ausstellungsland des EU-Führerscheins ist also ohne Weiteres möglich – ohne dass Sie die Gesamtzeit von 185 Tagen in dem Ausstellungsland verbringen.
Welche Voraussetzungen für einen gültigen EU-Führerschein gegeben sein müssen
Der Wohnsitz in einem EU-Land ist allerdings bei weitem noch nicht die einzige Voraussetzung für die Ausstellung eines gültigen EU-Führerscheins. Hierfür müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, die ausnahmslos erfüllt sein müssen:
- Es muss ein Wohnsitz im Ausstellungsland vorliegen
- Es muss eine Prüfung abgelegt werden
- Die Sperrfrist muss inzwischen abgelaufen sein
Nach wie vor hält sich hartnäckig das Gerücht, den Führerschein kaufen ohne Prüfung sei eine Möglichkeit, die MPU besonders leicht zu umgehen. Dies ist schlichtweg falsch! Ist nur eine der drei aufgeführten Voraussetzungen nicht gegeben, ist der Führerschein nicht gültig und Sie sind ihn bei der ersten Führerscheinkontrolle los – sofern Sie ihn von den dubiosen Anbietern überhaupt ausgestellt bekommen. Lassen Sie also Vorsicht walten. Bei der Anmeldung für einen EU-Führerschein-Wohnsitz sind wir Ihnen behilflich, so dass Sie kaum einen einzigen Arbeitsschritt selbst übernehmen müssen. Die Prüfung schließlich ist ebenfalls absolut machbar und wird Sie vor keine Schwierigkeiten stellen. Die MPU, welche Sie vor Unwägbarkeiten stellt und Ihnen einen enormen psychischen Druck bereitet, können Sie so umgehen.
Ihre neue Fahrerlaubnis rechtssicher in der EU erwerben
Sie möchten Ihren Führerschein in Polen machen? Oder schwebt Ihnen eher ein Führerschein in Tschechien oder Ungarn vor? Sie haben noch Fragen zum Wohnsitz oder zu einer EU-Richtlinie? Rufen Sie uns gleich an und wir finden genau den richtigen EU-Mitgliedstaat für Ihre neue Fahrerlaubnis. Unser attraktives Komplettpaket bietet Ihnen die einmalige Möglichkeit, mit wenig Aufwand bald wieder mit einem rechtssicheren Führerschein auf deutschen Straßen unterwegs zu sein.
Sie haben bereits einen gültigen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land, der in der EU aber nicht anerkannt wird? Auch das ist kein Problem. Unser Top-Service “Führerschein umschreiben” ist die Lösung für ihr Problem! Rufen Sie am besten gleich an! Wir halten Sie außerdem mit den aktuellsten Rechtstipps und Urteilen vom EuGH zum europäischen Verkehrsrecht auf dem Laufenden und arbeiten mit spezialisierten Anwälten, zum Beispiel dem Fachanwalt Dr. Henning Hartmann, zusammen.
Quelle: www.anwalt.de