Auto fahren ist für viele Menschen nicht nur ein wichtiger Teil ihres beruflichen Alltags. Sondern gleichzeitig Freiheit und Mobilität, auf die sie auch dann nicht verzichten wollen, wenn sie ihren Führerschein verloren haben. Doch was passiert, wenn man beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird? Mit welchen Folgen muss man rechnen, welche Strafen erwarten einen?
⇨ Sollten Sie ihren Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis verloren haben, helfen wir ihnen, einen EU Führerschein zu erlangen. Denn welche Konsequenzen das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis hat und was der Bußgeldkatalog dazu sagt, zeigt Ihnen die EU-Führerscheinagentur hier.
Ohne Fahrerlaubnis erwischt – was nun?
Eine ganz alltägliche Szene: Ein Fahrer, eine Fahrerin gerät mit dem Fahrzeug in eine zufällige Polizeikontrolle, wird angehalten und es heißt “Führerschein und Zulassung bitte”. Doch dann gibt es ein Problem: Sie können die Fahrerlaubnis nicht vorzeigen. Grundsätzlich kann dies drei Gründe haben:
- Führerschein vergessen
- Trotz Fahrverbot Auto (oder ein anderes KFZ, ein Mofa oder Motorrad) gefahren
- Ohne Führerschein gefahren (z.B., wenn man den Führerschein verloren hat)
Was der Polizist dann als Nächstes sagt, kommt stark auf den Grund an, aus dem jemand “ohne Lappen” fahren wollte. Denn für all diese Fälle sehen Bußgeldkatalog und Strafrecht verschiedene Konsequenzen vor. Diese reichen von einer leichten Geldstrafe bis hin zu Haft. Das Fahren ohne Führerschein ist in den Augen der Gesetzgeber nämlich unter Umständen eine Straftat; oftmals nur eine Ordnungswidrigkeit. Es droht in dem einen Fall eine Geldstrafe; in anderen Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe.
Führerschein vergessen: Polizei verhängt Bußgeld
Sie sind gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verpflichtet, Ihren Führerschein mitzuführen. Hat man eine gültige Fahrerlaubnis und sie lediglich zu Hause vergessen, hat man noch Glück und kommt glimpflich davon. Denn dann handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und man muss einfach nur 10€ bezahlen (Stand: April 2020) und hat mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen.
Ganz anders sieht es dagegen in den anderen beiden Fällen aus – hier handelt es sich um eine Straftat nach §21 StVG.
§21 StVG Fahren trotz Fahrverbot: Freiheitsstrafe bis zu maximal einem Jahr
Ein Fahrverbot wird einem in der Regel bei schweren Verkehrsverstößen auferlegt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer handeln. Dann behält der Fahrer zwar grundsätzlich seine Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein, darf aber mehrere Monate nicht fahren (Fahrverbot). Tut er oder sie es dennoch, kann es mehr als teuer werden: Jetzt gilt die Angelegenheit als Straftat und wird nicht mehr vom Bußgeldkatalog abgedeckt. Das Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.
Fährt man ohne Fahrerlaubnis Auto (bzw. Motorrad, Mofa, sogar einige führerscheinfreie Fahrzeuge), drohen nicht nur eine Geld- sondern unter Umständen sogar eine Haftstrafe! Für das Fahren ohne Führerschein kann man mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Im Zweifel kann das Gericht zudem auch die Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs anordnen, wenn es entscheidet, dass nur so ein Fahrverbot durchgesetzt werden kann. In sehr seltenen Fällen (und mit einem guten Anwalt) kann man zwar mit einem Bußgeld davonkommen. Das ist allerdings auch dann selten, wenn man existenziell auf den Führerschein angewiesen ist und auch nur, wenn man das erste Mal erwischt wurde. Was Viele außerdem nicht wissen: Unter das Fahrverbot fallen beinahe alle Fahrzeuge, sie dürfen dann nicht nur kein Auto mehr fahren, auch Motorroller und sogar Mofas fallen unter das Fahrverbot!
§21 StVG Fahren ohne Führerschein: Strengste Strafe für den Fahrer
Darunter versteht man das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Dazu gehören folgende Situationen:
- man hat einen ungültigen ausländischen Führerschein nicht umgeschrieben (Ausländischen Füherschein umschreiben hier)
- man hat seine Fahrerlaubnis verloren und ist trotzdem gefahren
- der eigene EU-Führerschein ist abgelaufen
- die Fahrerlaubnis wurde nie erworben
In diesem Fall sieht es schlecht aus, denn es fällt in die gleiche Kategorie wie das Fahren trotz Fahrverbot, nur, dass diese Tat oft schwerer gewertet wird. Es drohen also auch hier eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr und eine hohe Geldstrafe. Auch werden Sie selbst nach Verbüßen Ihrer Strafe noch mit Konsequenzen rechnen müssen. Denn einerseits ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihnen eine MPU verordnet wird, bevor Sie Ihren Führerschein erneut machen dürfen. Gleichzeitig sind Sie jetzt vorbestraft! Oft geraten Menschen in diese Situation, die ihren Führerschein verloren haben und eine MPU umgehen wollen, weil sie etwa Angst vor der Untersuchung haben. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, einen gültigen EU-Führerschein in Polen, Ungarn oder Tschechien zu erwerben – völlig legal und ohne MPU. Bevor Sie also dieses Risiko eingehen, lassen Sie sich lieber von der EU-Führerschein-Agentur beraten. Mit uns kommen Sie sicher und bequem zu einem neuen EU-Führerschein. Günstiger, als wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt werden.
⇨ Übrigens: Dem Halter des betreffenden Fahrzeugs drohen dieselben Konsequenzen, selbst wenn er oder sie nicht selbst gefahren ist. Fährt also jemand ohne gültige Fahrerlaubnis mit Ihrem Wissen in Ihrem Fahrzeug, sagt das Gesetz, dass auch Ihnen als Halter eine Haftstrafe, zumindest jedoch eine sehr hohe Geldstrafe droht.
Im Straßenverkehr fahren ohne Dokument: Warum ist die Strafe so hoch?
Warum ist sowohl die Fahrerlaubnis als auch das Dokument in Form des Führerscheins im Falle einer Kontrolle durch die Polizei in Deutschland so wichtig?
Nur wer die Prüfung für die Fahrerlaubnis und einen Sehtest bestanden hat, ist in Deutschland berechtig, eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Hat man Ihnen die Erlaubnis entzogen oder Sie haben nie eine besessen, gelten Sie als eine Gefahr für die anderen Teilnehmer im Straßenverkehr. Da es im Straßenverkehr zu einem schwerwiegenden Unfall kommen kann, bei dem sowohl Sach- also auch Personenschaden entstehen kann, ist der Gesetzgeber im Straßenverkehr streng – ganz gleich, ob Führerscheinentzug vorliegt oder etwas anderes dazu führt, dass ein Fahrer das wichtige Dokument nicht vorweisen kann.
Dies gilt nicht nur für den Fahrer, sondern kann auch den Halter von einem Fahrzeug treffen. Dabei ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet zu wissen, wer sein Fahrzeug nutzt und ob dieser beispielsweise die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat. Weiß der Halter nicht Bescheid, wird er im rechtlichen Sinne mit dem Begriff der “Fahrlässigkeit” bewertet. ⇨ Wenn Sie nicht fahrlässig handeln, können Sie als Halter des Fahrzeugs mit exakt denselben Strafen rechnen wie der Fahrer selbst. Wenn Sie unwissend waren, kommt auch bei Ihnen die Fahrlässigkeitsregelung zum Zuge, wodurch sich die Strafe u.U. halbiert.
Übrigens: Neben Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Bußgeldern arbeitet die deutsche Justiz noch mit weiteren Mitteln: Das betreffende KFZ kann entzogen, sprich beschlagnahmt werden. Dies erfolgt jedoch nicht pauschal, sondern wird von Richtern im Einzelfall entschieden.
Mobilität statt Strafbefehl – Mit der EU-Führerschein-Agentur wieder zurück ans Steuer
Die Kosten für das Fahren ohne Führerschein sind immens – in jeder Hinsicht. Dabei können Sie einfach und sicher wieder in den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis kommen. Auch wenn Sie Führerschein und/oder Fahrerlaubnis verloren haben und eine Sperrfrist einhalten müssen oder eine MPU fürchten. Mit uns können Sie das umgehen. Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten, damit es gar nicht erst so weit kommt und Sie bald wieder sicher fahren können.
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
⇨ Haben Sie Fragen dazu oder möchten Sie trotz Führerscheinentzug bald wieder rechtssicher mit Fahrerlaubnis fahren? Egal, welche Fahrerlaubnis, welches Fahrzeug und welche Klasse: Mit uns fahren Sie gut, denn mit einem EU Führerschein fahren Sie sicher! Fahren Sie mit uns ins europäische Ausland und fahren Sie bald selbst wieder viele km!