Wer einen EU-Führerschein ohne MPU erwerben möchte, der muss sich keine Sorgen um eine Übertragung etwaiger Strafen machen. Wie das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, darf keine erneute MPU Anordnung auf den im Ausland neu erworbenen EU-Führerschein übertragen werden.
In einem aktuellen Fall wehrte sich ein Mann gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs wäre.
Was war passiert?
Der aus Ost-Westfalen stammende Fahrer verlor seinen deutschen Führerschein und wurde nach mehreren medizinisch-psychologischen Untersuchungen als nicht tauglich für den Straßenverkehr eingeschätzt. Somit konnte er nicht auf eine baldige Rückerlangung seiner Fahrgenehmigung hoffen. Kurzerhand entschloss er sich, einen neuen EU-Führerschein in Tschechien zu erwerben und so seine Fahrlizenz zurückzubekommen. Zurück in Deutschland wollte das Straßenverkehrsamt den EU-Führerschein jedoch nicht anerkennen und forderte den Mann zu einer erneuten MPU auf. Nach der vehementen Weigerung des Mannes verlangte das Amt, dass dieser den in Tschechien erworbenen EU-Führerschein umgehend wieder abzugeben habe.
MPU unzulässig: Das Gericht gibt ihm Recht
Da der Beschuldigte keinen anderen Ausweg mehr sah und bei den Ämtern auf taube Ohren stieß, klagte er kurzerhand vor dem Verwaltungsgericht in Minden. Dieses prüfte alle vorliegenden Sachverhalte und kam unter Einbezug der europäischen Richtlinien zu dem Schluss, dass der EU-Führerschein des Mannes rechtens sei und dieser ungehindert am Straßenverkehr teilnehmen dürfe. Schon der europäische Gerichtshof hatte sich mit dem Thema EU-Führerschein beschäftigt und wies stets auf die 185-Tage-Regelung für den Erwerb von EU-Führerscheinen im Ausland hin. Ob dies auch für den hier angesprochenen Fall gilt, müssen die Richter in Münster erneut prüfen, um so sämtliche Zweifel aus dem Weg räumen zu können. Mittlerweile hat sich ein regelrechter Führerscheintourismus entwickelt, welcher immer mehr Menschen nach Tschechien, Ungarn, Rumänien, Polen und andere EU Staaten treibt, um dort eine neue gültige Fahrlizenz zu erwerben.
Quelle: Az.: 16 A 2255/10