MPU-Verjährung: Kann die MPU-Anordnung verjähren?

18 Jun

Zu viele Punkte in Flensburg, Alkohol am Steuer, Fahren unter dem Einfluss von Drogen – das können Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sein.

Betroffene fragen sich häufig: Könnte man die von der Behörde angeordnete Untersuchung durch eine MPU-Verjährung umgehen? Gibt es überhaupt so etwas wie eine Verjährungsfrist bei der MPU-Anordnung? Kann man seine Fahrerlaubnis auch ohne MPU einfach nach ein paar Jahren legal zurückbekommen?

Im folgenden Artikel klären wir all Ihre Fragen bezüglich einer möglichen Verjährung der medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Keine Verjährung der MPU – stattdessen eine Tilgungsfrist

Verjährung der MPU als Symbolbild: Uhren und Führerscheine

Die MPU wird von der Behörde angeordnet, damit der Betroffene den Beweis seiner Fahreignung erbringen kann und auf dieser Grundlage den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen kann. Die MPU-Anordnung selbst verjährt nicht. Stattdessen können Betroffene, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, auf die Tilgungsfrist setzen.

Nach §29 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten nämlich alle Vergehen im Straßenverkehr nach einer Frist von 10 bis 15 Jahren als getilgt. Das heißt, dass sämtliche Verstöße und Vergehen aus der Akte des Betroffenen „gelöscht“ werden müssen und nicht mehr zur Beurteilung des Fahrers gewertet werden dürfen.

Hier ergibt sich für den Betroffenen ein Vorteil: Diese Vergehen können dem Fahrer von der Führerscheinstelle dann nicht mehr angelastet werden, auch nicht bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Der Grund der damals angeordneten MPU – also das MPU-würdige Vergehen – ist dann schlichtweg verschwunden, weshalb der Grund einer angeordneten MPU entfällt.

Demnach besteht die Möglichkeit, die medizinisch-psychologische Untersuchung durch eine Quasi-MPU-Verjährung zu umgehen und die ursprünglich entzogene Fahrerlaubnis legal zurückzubekommen.

Mit Blick in das Straßenverkehrsgesetz sind Betroffene nicht ausdrücklich zur MPU verpflichtet. Demnach können sie auf die Tilgung der Vergehen warten und müssen keinen neuen Führerschein beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Betroffenen in den 10 bis 15 Jahren im Straßenverkehr, also als Radfahrer oder als Fußgänger, absolut unauffällig verhalten müssen. Um die MPU zu umgehen, dürfen also keine weiteren Vergehen gemeldet oder in die behördliche Akte eingetragen werden.

Wissenswertes über den EU-Führerschein und Fristen finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite.

10 oder 15 Jahre warten bis zur Verjährung der MPU?

Wie lange gewartet werden muss, bis die MPU-Verjährung eintritt, ist für Betroffene durch die komplizierten, juristischen Formulierungen der Ämter und Behörden nicht immer ganz klar. Deshalb liest man im Internet mal von 10 Jahren und mal von 15 Jahren “Verjährungsfrist”.

Wichtig für Sie zu wissen: Die 10-jährige Tilgungsfrist beginnt erst nach dem Ablauf von 5 Jahren nach der letzten Auffälligkeit im Straßenverkehr zu laufen. Das heißt, erst im 6. Jahr nach dem aktuellen Eintrag in Ihrer Akte beginnt die Tilgungsfrist. Diese Frist dauert 10 Jahre. Insgesamt sind es im kürzesten Fall also 15 Jahre, bis die MPU-Anordnung verjährt.

Nach dieser 15 Jahre-Frist ohne Auffälligkeit kann der Betroffene seinen Führerschein ohne MPU neu beantragen und erhält diesen von der Führerscheinbehörde, auch wenn diese den Führerschein ein paar Jahre zuvor nur gegen Vorlage einer positiven MPU-Bescheinigung ausgestellt hätte — die sogenannte “MPU-Verjährung” tritt ein!

Warten, bis die MPU verjährt ist: Nachteile und Risiken

Mann wartet die Zeit ab, bis die MPU verjährt

Wer warten will, bis seine MPU verjährt ist, um die Untersuchung zu umgehen, muss einige Nachteile und Risiken in Kauf nehmen. Als schlimmsten Nachteil empfinden vermutlich die meisten Betroffenen allein die lange Wartezeit ohne selbst Motorrad, PKW oder LKW fahren zu dürfen. Das ist eine sehr lange Zeit, in der Betroffene einen großen Anteil an Autonomie aufgeben müssen. Insbesondere für Berufskraftfahrer ist das ein großes Problem, da sie zur Ausübung ihres Berufes auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.
Doch es gibt weitere Nachteile, Probleme und Risiken:
Erwischt man den Betroffenen bei neuen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die 5-jährige Frist jeweils wieder von vorne zu laufen. Im Anschluss daran erst läuft die 10-jährige Tilgungsfrist für die MPU-Verjährung wieder, bei der ebenfalls keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr auftreten dürfen.

Zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr zählt zum Beispiel das Fahren ohne Führerschein. Aber auch als Fußgänger oder Radfahrer kann man sich etwas zu Schulden kommen lassen, beispielsweise bei Rot über eine Fußgängerampel gehen oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Fahrrad fahren. Bereits ab 0,3 Promille kann man schon für seine Taten belangt werden, wenn man auffällig mit dem Rad fährt oder einen Unfall verursacht. Durch unbedachtes Handeln riskiert man also schnell, dass selbst kleine Probleme zur erneuten Verlängerung der Frist führen.

Wichtig außerdem: In der gesamten Wartezeit darf der Betroffene jedoch keine MPU beantragen(!) oder durchführen lassen, einen Antrag auf Neuerteilung seines Führerscheins stellen oder eine andere Führerscheinklasse beantragen. Hierdurch verlängert sich die jeweils 10-jährige Tilgungsfrist und es entsteht eine jeweilige Einzelentscheidungskraft seitens der Fahrerlaubnisbehörde.

Noch ein Nachteil: Nach den mindestens 15 Jahren ohne Fahrpraxis kann die Führerscheinstelle eine erneute Fahrprüfung verlangen, da der Kandidat in der Zeit seine theoretischen und praktischen Fachkenntnisse vergessen haben könnte.

MPU umgehen ohne Risiken und jahrelanges Warten – einfach mit dem EU-Führerschein!

Person mit neuem EU-Führerschein: Nicht lange auf die Verjährung der MPU warten

Wer nicht jahrelang komplett immobil die MPU-Verjährung abwarten will, kann die MPU aber auch auf anderem Wege legal und in einer sehr kurzen Zeitspanne umgehen. Auch die Probleme, die beim Warten auf die Verjährung riskiert werden, entfallen hierbei:

Mit unserer Hilfe als EU-Führerschein-Agentur können Sie die lästige und teure MPU umgehen, indem Sie einen EU-Führerschein in einem anderem EU-Mitgliedsstaat absolvieren – und zwar schnell, günstig und legal. Zum Beispiel könnten Sie durch einen EU-Führerschein aus Ungarn, Polen, Tschechien oder Rumänien schon bald wieder in Deutschland mit einer gültigen Fahrlizenz unterwegs sein — und das ohne Bestreiten einer MPU!

Wie funktioniert das genau?

Wenn Ihnen Ihre Fahrerlaubnis (zum Beispiel wegen Alkohol am Steuer) entzogen wurde, kann das vermeintliche Problem gelöst werden, indem man bei einer Führerscheinstelle im EU-Ausland einen neuen Führerschein beantragt. Denn die Verordnung einer MPU gibt es in dieser Form innerhalb der EU nur in Deutschland (und ähnlich in Österreich). Diese Art von Auflage existiert in Polen, Tschechien oder Ungarn hingegen nicht. Und dieser feine Unterschied ist die Basis für Ihren neuen Führerschein!

EU-Führerschein-Agentur: Ihr Partner für flexible Mobilität

Die EU-Führerschein-Agentur hilft Ihnen durch kompetente Unterstützung und Vorbereitung dabei, den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nicht als Vollbremsung hinnehmen zu müssen. Mit Freude begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu einem neuen EU-Führerschein – wir kennen uns bestens aus und wissen exakt worauf es ankommt. Gerne helfen wir Ihnen fachkundig bei der Vorbereitung und Umsetzung.

Voraussetzungen:

  • Damit Sie Ihren Führerschein in einem anderen EU-Land erhalten können, müssen Sie dort inklusive Fahrschule und Fahrstunden die entsprechenden Tests bestehen.
  • Damit Ihr Antrag auf einen neuen Führerschein genehmigt werden kann, benötigen Sie einen Wohnsitz im entsprechenden Land. Diesen Wohnsitz müssen Sie dabei für mindestens 185 Tage im Jahr haben.
  • Es darf keine Sperrfirst gegen Sie vorliegen, wenn Sie den Führerschein neu beantragen.

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen und liegt dabei eine Sperrfrist vor, helfen wir Ihnen, diesen Zeitraum optimal für die behördliche Vorbereitung zu nutzen. Außerdem unterstützen wir Sie durch eine deutschsprachige Betreuung während des gesamten Ablaufs. Kontaktieren Sie uns jetzt und erkundigen Sie sich über Ihre individuellen Möglichkeiten nach Ihrem Führerschein-Entzug, damit Sie nicht jahrelang geduldig und passiv auf die MPU-Verjährung warten müssen. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten und Ihnen weiterzuhelfen!

Wichtiger Hinweis: EU-Führerscheine (auch die aus Deutschland) sind seit 2010 generell nur 10 bis 15 Jahre lang gültig. Sie können sich also auch jederzeit an uns wenden, falls Sie eine rechtzeitige Verlängerung Ihres bestehenden EU-Führerscheins wünschen.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch folgende Beiträge empfehlen: