In einem aktuellen Fall wurde ein Mann vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis angeklagt. Jedoch besaß dieser einen EU-Führerschein aus Polen. Bei dem Erwerb der Lizenz wurde die 185-Tage-Regelung eingehalten, womit der Mann alle Voraussetzungen für einen legalen Erwerb erfüllte. Das Resultat der Anklage war ein schneller und entschiedener Freispruch, denn ein solcher polnischer Führerschein ist in Deutschland gültig. Somit zeigt sich, dass auch ein EU-Führerschein, welcher in Polen erworben wurde, in Deutschland in jedem Fall anzuerkennen ist – und das selbst ohne Erfüllung der dort ausgestellten MPU-Auflage.
Warum überhaupt ein EU-Führerschein
Dass die Gültigkeit des EU-Führerscheins in Deutschland überhaupt diskutiert werden muss, hängt mit der fragwürdigen Praxis rund um die MPU zusammen. Denn nicht umsonst entscheiden sich immer wieder deutsche Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde und die sich dem sog. “Idiotentest” stellen sollen dafür, ohne MPU ihre Fahrerlaubnis im EU-Ausland wieder zu erwerben.
Eine Regelung wie die MPU ist in der Form, wie sie in Deutschland praktiziert wird, einzigartig in Europa. Es ist so, dass nach der gültigen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bereits zwei mal Fahren oberhalb der sog. 0,5-Promille-Grenze (Ordnungswidrigkeiten nach §24a STVG) ausreichen, um eine MPU auferlegt zu bekommen. Da es für solche Ordnungswidrigkeiten keine Verjährungsfrist gibt, schwebt die MPU quasi als Damoklesschwert immer mit. Für viele Kandidaten rückt der Führerschein nach der MPU nicht etwa in greifbare Nähe, sondern in unendliche Ferne.
Dieser Zustand und der wahrlich unklare Ausgang der medizinisch-psychologischen Untersuchung sind wohl der Grund dafür, dass immer mehr Betroffene sich dafür interessieren, mithilfe eines EU-Führerscheins die MPU zu umgehen. Denn – mit Ausnahme von Österreich (VPU) – gibt es in anderen EU-Ländern keine mit der MPU vergleichbare Verpflichtung nach einem Drogen- oder Alkohol-Delikt im Straßenverkehr. Das bedeutet: Nach Ablauf einer evtl. anhängigen Sperrfrist in Deutschland kann ein gültiger EU-Führerschein in Polen und Ungarn erworben werden. Machen Sie also Ihren Führerschein in Polen, so ist dieser legal!
Zusammengefasst: Das sind die Voraussetzungen für eine gültige EU-Fahrerlaubnis
Damit Ihr ungarischer, tschechischer oder polnischer Führerschein in Deutschland gültig ist, gilt es einige wesentliche Punkte zu beachten.
- Zum Zeitpunkt des Erwerbs darf keine Sperrfrist gegen Sie laufen. I.d.R. wird eine Fahrprüfung durch die tschechischen, ungarischen oder polnische Führerscheinstellen in diesem Falle von vornherein abgelehnt bzw. erst nach Ablauf der Frist ermöglicht.
- Sie müssen mindestens 6 Monate im Ausstellungsland Ihrer Fahrerlaubnis gemeldet sein (sog. 185-Tage-Regelung bzw. Wohnsitzprinzip). Unter Ziffer 8 auf Ihrem EU-Führerschein muss ein entsprechender tschechischer, ungarischer oder polnischer Ort angegeben sein.
- Sie müssen den Führerschein neu erwerben, eine Wiedererteilung führt nicht zu einem gültigen Führerschein, um die MPU zu umgehen. Eine Prüfung inklusive Anreise ist also obligatorisch. Aber keine Sorge: Mit unserer Unterstützung wird diese ein Kinderspiel. Übrigens ist die Führerscheinprüfung an einer polnischen Fahrschule leichter zu bewältigen als in Deutschland! Sofern Sie Fragen haben, steht Ihnen ein Dolmetscher zur Seite. Die Prüfung ist deutschsprachig, so dass Sie hier keinerlei Verständigungsschwierigkeiten haben werden. Damit bewältigen Sie sowohl den praktischen als auch theoretischen Teil der Prüfung mit Links und die Fahrstunden werden wie im Fluge vergehen.
Was bedeutet das im Detail für Ihre Fahrerlaubnis?
Wenn Sie sich, wie der Fahrzeugführer im o.g. Rechtsbeispiel dazu entschließen, einen EU-Führerschein in Polen zu machen, gilt es für eine optimale EU-Führerschein-Gültigkeit, den genannten Punkten in vollem Umfang zu entsprechen. Eine erfahrene EU-Führerschein-Agentur wie unsere hilft Ihnen gern dabei.
Sperrfrist: Lassen Sie die Zeit für sich arbeiten
Wie oben bereits erwähnt, ist es bei laufender Sperrfrist nicht möglich, einen EU-Führerschein zu erwerben. Manche Agentur wirbt damit und manch eine Fahrschule bietet auch Entsprechendes an. Wir weisen bewusst darauf hin, dass ein in der Sperrfrist erworbener Führerschein am Ende keine Rechtsgültigkeit hat.
Damit Ihr polnischer Führerschein in Deutschland gültig ist, müssen Sie also die Sperrfrist abwarten. Wir empfehlen aber, währenddessen nicht die Hände in den Schoß zu legen. Während die Sperrfrist noch läuft, können wir bereits eine erste Reise nach Polen vereinbaren und alle notwendigen Schritte für Ihren polnischen Wohnsitz bei den Behörden in Polen in die Wege leiten. Die 185 Tage des Aufenthalts zählen ab der Beantragung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Hier arbeitet die Zeit Ihrer Sperrfrist also quasi für Sie.
Wohnsitzprinzip: Muss ich jetzt umziehen?
Ein Umzug ins Ausland ist für Ihre neue Fahrerlaubnis nicht nötig. Als EU-Bürger haben Sie das Recht, in anderen EU-Ländern einen weiteren Hauptwohnsitz oder einen Zweitwohnsitz zu unterhalten. Von diesem Recht machen wir Gebrauch. Wir sorgen dafür, dass Sie einen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsland Ihrer Fahrerlaubnis erhalten und so auch nicht Gefahr laufen, eines Scheinwohnsitzes bezichtigt zu werden. Natürlich wird auch bei Ihrem EU-Führerschein dann der polnische Wohnsitz als Ausstellungsort eingetragen. So entspricht Ihre Fahrerlaubnis allen Bestimmungen für die umfassende Gültigkeit. Entscheiden Sie sich also für einen Führerschein aus Polen, so machen Sie alles richtig.
Unsere Partner-Fahrschulen für Ihre Mobilität
Damit Ihr EU-Führerschein Polen in Deutschland gültig ist, leisten unsere polnischen Partner-Fahrschulen vor Ort einen wichtigen Beitrag. Hier werden Sie umfassend und optimal auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereitet und können sich diesen so mit einem guten Gefühl stellen. Nach der Prüfung erhalten Sie einen komplett neu erteilten Führerschein in Polen. Natürlich können Sie verschiedene Klassen belegen.
Polnischer EU-Führerschein ist in Deutschland gültig
Wie Sie am oben genannten Beispiel aus der EU-Führerschein Rechtspraxis sehen, ist eine Fahrerlaubnis aus Polen unter Einhaltung der Bestimmungen in vollem Umfang gültig. Erfahrene Rechtsanwälte haben in diesem Zusammenhang immer wieder erfolgreich für das Recht ihrer Mandanten gekämpft und so die wichtigsten Urteile des EuGH erkämpft, die unsere Arbeit erst möglich machen.
Gelangen Sie auf diese Weise ohne MPU zurück zum Führerschein und sparen Sie sich die Schikane dieser europaweit einzigartigen Untersuchung.
Mehr Informationen zu unseren Angeboten finden Sie unter:
Sowie speziell zu den Themen Umschreibung und Verlängerung:
Melden Sie sich gleich für Ihren EU-Führerschein an oder kontaktieren Sie uns zu allen Fragen rund um das Thema. Wir haben den richtigen Rechtstipp für Sie – ganz gleich, welche Führerschein-Klasse Sie benötigen! Ihre EU Führerschein Agentur ist für Sie immer am Puls des Gesetzgebers: Wir analysieren jedes Urteil des EuGH genauestens und setzen Sie völlig transparent darüber in Kenntnis, welche Chancen sich für Sie ergeben.